Differenz zwischen Christoph Friedrich von Seckendorff und dem Hochstift Bamberg wegen der vogteilichen Obrigkeit auf den "4 Pfählen", dann wegen des Erbhandlohns und Todfalls zu Weingartsgreuth (Lk Höchstadt a.d. Aisch), und für die Schuhlerischen Weiher zu Truthenlohe (...), sowie wegen des sogenannten Rummelholzes bei Pusselt (...), und des Feldes im Gleißenberger Grund (Lk Scheinfeld).

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Staatsarchiv Bamberg