Ritter Arnold von Sachsenflur (Sahsenfluor) und seine Ehefrau Alhus beurkunden, daß ihnen der Bruder Arnold von Sinsheim (Suenshein), Komtur, und die Brüder des Deutschen Hauses in Mergentheim in Übereinstimmung mit Konrad von Gundelfingen (Gundolvingen), Landkomtur [des Deutschen Ordens] zu Franken, den Hof mit der dazugehörigen Holzlaube, der vorher Wahsm(a)otes Hof genannt wurde, auf Lebenszeit gegen eine jährliche Gülte von 5 Pfund Heller am Martinstag verliehen haben; diese 5 Pfund Heller sollen aus Weinbergen, die mit Walhsloch und Küttebach in Königshofen (kungeshoven) bezeichnet sind, erlöst werden, wobei darüber hinaus vereinbart wurde, daß diese 5 Pfund Heller in den nächsten 5 Jahren abgelöst werden können, und zwar jedes Pfund mit 10 Pfund Heller.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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