Dietrich, Jungherr zu Manderscheid und Daun, Herr zu Schleiden und zu Neuenstein, und seine Ehefrau Elisabeth, Frau zu Schleiden, bekennen, Erzbischof Dietrich zu Köln 1000 oberländische rheinische Gulden, die er ihnen geliehen hat, schuldig zu sein. Sie versetzen ihm dafür ihr Erbe und Gut, nämlich ihre Höfe Erp und Odendorf sowie die Dörfer Kall, Buir, Bergheim, Holzheim und Sistig solange, bis sie oder ihre Erben die Schuldsumme zurückzahlen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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