Götz Mertin, Edelknecht, und dessen Ehefrau Katharina beurkunden, daß Irmgard Teuvlerin, Schwester des A., ihrer Schwester Jutta, Klausnerin (klosen frawen) zu Neunkirchen (Newenkirchen), mehrere genannte Güter als Seelgerät (selgerete) überlassen hat. Auf eben diese Güter glaubte der A. Ansprüche zu haben, verzichtete aber auf den Rat von Freunden und aufgrund eines Schiedsspruchs (teidinge) auf diese Ansprüche, wobei aber vereinbart wurde, daß eben diese Güter, falls der A. leibliche Erben haben sollte, nach dem Tod seiner Schwester Jutta an diese Erben fallen sollen, dabei handelt es sich um mehrere Güter in Holzbronn (Holtzbrunne), Reisfeld (Risvelt) und Dainbach (Tainbach).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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