Alhard von Quernheim u. sein Vetter Baldewin d.Jg., Sohn des (+)
Claus, schließen im Beisein Bernhard VII. zur Lippe u. seiner Räte u.
Freunde Frieden mit beiden Städten Herford unter Verzicht auf gegenseitigen
Forderungen mit Ausnahme der Geldschulden. Bei Streitigkeiten ist der lipp.
Edelherr Schiedsrichter. Die Herforder schließen ihre Herrschaft sowie die
Äbtissin der Reichsabtei Herford, Margarethe v. Gleichen, u. ihre
Nachfolgerinnen mit in den Vertrag ein.