Graf Bernhard [VIII.] zur Lippe verweist auf den Lehnbrief (Urkunde von 1556 Juli 25, abschriftlich in StA Detmold, Signatur: L 6 Nr. 298, f.8), in dem er Johann Hocker, seinen Amtmann zu Blomberg, in das Mannlehen eingesetzt hat, das durch den Tod der Gebrüder [Hermann und Dietrich] Berending heimgefallen war. Da aber drei Stücke Land aus diesem Lehen, gelegen "an dem doren bei der Floricken lande", durch Verpfändung rechtmäßig an Florin Flörke gelangt sind und Arent Smerheme, Vogt des Grafen, auf den vollzogenen Kauf des Lehens hingewiesen hat, entläßt Graf Bernhard die erwähnten drei Stücke Land aus seiner Lehnshoheit und überläßt sie der freien Verfügungsgewalt der Besitzer, die sich darüber vergleichen sollen. Siegelankündigung und Unterschrift des Ausstellers "Gebenn nach der geport Christi funffzeinhundert und im neunn und funfzigstenn Jahre am tage Simonis et Jude"

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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