Hermann von Ow d. Ä., Herr der Stadt Binsdorf, freit der Klause zu Binsdorf die Pfründen, das Hofgesäße mit Häusern, Scheunen, Hofstätten, Gärten, sowie alle Güter, die sie von ihm innegehabt, unter der Bedingung, dass ohne seine Erlaubnis die Klause sich unter keinen anderen Herrn begebe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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