Götz Mertin, Edelknecht, seine Ehefrau Katharina und Wiprecht Mertin, ihr Sohn, beurkunden, daß sie im Einverständnis mit Herrn Philipp von Bickenbach (Byckenbach), Meister des Deutschen Ordens zu deutschen Landen (Meyster Dützen Ordens zu Dützen Landen), dem Komtur und den Brüdern des Deutschen Hauses zu Mergentheim (Mirgentheim) ihr Ritterrecht zu Mergentheim mit allen Rechten und Nutzen übergeben.