Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Wilhelm Blessig treuer Dienste wegen und aus besonderer Gnade auf Lebtag eine jährliche Gülte von ½ Fuder Wein und 6 Malter Korn verschrieben hat. Der Pfalzgraf weist seinen Keller zu Heidelberg um Ausrichtung des Weins im Herbst und seinen dortigen Fruchtmesser (mutter) um Ausrichtung des Korn zum Martini [11.11.] an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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