Der Edle Wernherus de Westerborge bekennt, daß der Bischof Otto und das Paderborner Kapitel 2 bei der Warburg belegene Mühlen, die Sten- und Stige-Mühle genannt, ihm als Lehen übertragen, aber jeder Zeit für 100 Mark Warburgische Denare zurückkaufen könne.