Notarieller Kaufvertrag zwischen der Stadt Duisburg und dem Gärtner Friedrich Brinkmann, seinem Schwiegersohn, dem Schreiner Gerhard van Stockum, dessen Frau Helene Friedericke van Stockum geb. Brinkmann, und seinem Sohn, dem Gärtner Friedrich Wilhelm Brinkmann, bezüglich eines zwischen der Stadtmauer und Kuhlenwall gelegenen Baumgartens. Notar: Justizrat Heinrich Wilhelm Goecke. Zeugen: die Schlossergesellen Heinrich Gebauer und Wilhelm Kleinbrahm. Dabei: 1) Lageplan des Kataster-Geometers Fuchs vom 19.3.1857 und Hypothekenschein vom 19.11.1858. 2) 1858 September 15.: Gerichtlicher Verkaufvertrag zwischen der Stadt Duisburg und dem Schreinermeister Gerhard Goldberg wegen einer Parzelle von dem ehemals Brinkmannschen Grundstück zwischen Stadtmauer und Kuhlenwall. Unentgeltlich wird dem Gerhard Goldberg das westlich seiner Parzelle gelegene Stück Stadtmauer überlassen. 3) Beglaubigte Abschrift des Protokolls der Stadtverordnetensitzung vom 28.9.1858 (unter Bezugnahme auf einen Parallel-Verkaufsvertrag zwischen der Stadt Duisburg und dem Anstreichermeister Johann Spangenberger). 4) Hypotheken-Eintragungs-Attest vom 19.11.1858. 5) Gegenseitige Bürgschaftserklärung des Gerhard Geldberg und Johann Spangenberger von Zahlung des Kaufpreises vom 1.10.1859. 6) Anschreiben zur Bürgschaftserklärung.

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Stadtarchiv Duisburg
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