Streit um den Besitz des freiadeligen Lehnshofes Heeze in der Reichsherrschaft Slenaken und Berufung gegen den Bescheid der Vorinstanz vom 10. Juni 1746, den Feudal- und Allodialanteil des Lehnshofes Heeze vorläufig voneinander zu trennen. Das streitige Lehnsgut ist 1745 wegen der großen Schuldenlasten (Gläubiger: der Aachener Schöffe und Lehnsstatthalter zu Slenaken Hermann Franz von Brauman bzw. dessen Witwe Anna Dorothea Freyns mit insgesamt 1825 Rtlr. und der Aachener Schöffe und Landdrost der Reichsgrafschaft Wittem Johann Friedrich von Pelser mit 1000 Rtlr.), die der Inhaber, der Junker (Werner) von der Koeuyffen, nicht mehr tragen konnte, zwangsversteigert worden. Der Appellant hat ihn beim „Palenschlag“ für 20142 (oder 19167) Maastrichter Gulden erworben. Dagegen klagten die Gräfin von Plettenberg und ihr Sohn vor der 1. Instanz, die unter Berufung auf ihr „Einstandsrecht“ (auch: ius retractus, Schuttung, Vernäherung) die Veräußerung des Lehnsgutes rückgängig machen wollen, wobei der Allodialanteil des Lehnsguts abgetrennt oder dafür eine Entschädigung gezahlt werden sollte. Vor dem RKG ließ sich später die Witwe von Koeuyffen namens ihrer 5 Kinder von Johann Werner von Koeuyffen als Intervenientin ein und beanspruchte die Rückerstattung des streitigen Lehnshofes.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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