Vor dem kaiserlichen Notar und Universitätsverwandten zu Tübingen Johann Georg Beller erscheint Georg Höfflich, fürstlich buchauischer Obervogt zu Straßberg, und trägt vor: Die Fürstin Katharina, Äbtissin des kaiserlich freiweltlichen Stiftes Buchau, geb. Freiin zu Spaur, Pflaum und Valor, hat ihm aufgetragen, wegen eines unlängst durch fürstlich hohenzollern-sigmaringische Untertanen bei Nacht und Nebel im Dorf Straßberg geschehenen Einfalls und Jurisdiktionsverletzung vor einem kaiserlichen Notar und 2 glaubwürdigen Zeugen zu erscheinen und zu protestieren. Anschließend soll er sich mit den Zeugen nach Sigmaringen begeben und dort die Protestation insinuieren und darüber ein oder mehrere Not.-Instrumente ausfertigen lassen. "Gewaltbrief" (Bevollmächtigung) und Protest werden mitgeteilt: 1627 August 14, Schloß Straßberg Katharina, Äbtissin des ... Stifts Buchau.., beauftragt ihren Obervogt zu Straßberg Georg Höfflich, in ihrem Namen ihre Protestation einem kaiserlichen Notar in Gegenwart zweier Zeugen zuzustellen. Der Notar soll den Protest verlesen in Gegenwart der beiden Zeugen und dem Inhalt desselben [einen entsprechenden Vermerk] nachsetzen. Unterschrift und Siegelankündigung der Aussteller 1627 August 14, Schloß Straßberg Katharina, Äbtissin des ... Stifts Buchau.., an den Notar: Nach dem Tod des Georg Dietrich von Westerstetten zu Lautlingen ohne männliche Leibeserben sind Schloß und Dorf Straßberg mit allen Rechten, Gerechtigkeiten, hoher und niederer Obrigkeit, Fischenzen, Hölzern, Wun, Weiden, Gefällen und allem sonstigen Zubehör dem Stift heimgefallen. Bei Nacht und Nebel haben sich über 100 hohenzollern-sigmaringische Untertanen dem Dorf Straßberg genähert, angeblich um einen vor dem Dorf Straßberg umgefallenen Wagen mit Salz zu holen. Zwei Leute, Georg Leebhertz und Lorenz Maurer sind aus dem Haus gekommen, wurden gefangen genommen und weggeführt, etliche Tage in Gewahrsam gehalten und dann ohne Entschädigung entlassen. Die Aussteller protestiert gegen diese Übergriffe. Der Notar soll den Protest in Sigmaringen insinuieren und darüber ein oder mehrere Not.-Instrumente ausfertigen. Der Notar hat Vollmacht und Protest verlesen, durch Unterschrift und Siegel rekognosziert und sich mit den Zeugen nach Sigmaringen begeben, dort in Hans Renners Behausung vor dem Tor seinen "Abstand genommen", ist dann zum Kanzler in dessen Behausung beim Schloß gegangen und hat die Insinuation in Gegenwart der beiden Zeugen verlesen und gebührend insinuiert

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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