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Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er Bosse
von Buchenau und dessen Ehefrau Anna wegen der Ablösung des halben Teils
von Burg u...
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1461-1470
1464 Juni 17
Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini millesimoquadringentesimosexagesimoquarto Dominica post Viti et sociorum eius martirum
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er Bosse von Buchenau und dessen Ehefrau Anna wegen der Ablösung des halben Teils von Burg und Amt Haselstein samt seiner erblichen Burggüter und aller Güter auf der Burg, im darunter gelegenen Tal sowie in der Feldmark, wie es dem Großvater des Bosse, Ritter Gottschalk von Buchenau, verpfändet war, 3700 rheinische Gulden schuldete und dass er dem Bosse an Stelle der 3700 Gulden zum nächsten Festtag Kathedra Petri [Februar 22] für 3000 Gulden Burg, Amt und Gericht Bieberstein verpfänden will. Sollten die übrigen 700 Gulden nicht bis zu diesem Festtag bezahlt werden, sollen Bosse Geiseln und Bürgen gestellt und ihm für jedes Jahr von je 100 Gulden sechs Gulden als Zinsen gezahlt werden. Es besteht beiderseitiges Wiederkaufsrecht zu 3000 Gulden mit einer Ankündigungsfrist von einem halben Jahr zu Kathedra Petri. Sollte die Wiederkaufsumme von Fulda dann nicht bezahlt werden können, darf Bosse die Güter in Bieberstein an andere Untertanen Fuldas weiterverkaufen. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes Reinhard. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Nr. 1012.