Herzog Friedrich II. von Sachsen bestätigt dem Landvogt Hans von Colditz sowie den Herren, Bürgermeistern und Ratsleuten der Länder und Städte Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban, Löbau und Kamenz den Eingang ihres Schreibens gegen Georg von Kopperitz, Reinhard von Baudissin (Renczsch von Budissen) und der Herren von Luttitz. Er will einen Gerichtstag einberufen, zu dem sie mit den Genannten sowie mit Albrecht von Schreibersdorf auf Neschwitz anwesend sein sollen. Er bittet sie, künftig darauf zu achten, dass niemandem mehr in den Ländern König Ladislaus Zuflucht gewährt wird, der ihn oder seine Leuten angegriffen oder Schaden zugefügt hat.