Heinrich Bischof von Trient (Tridentinus), Reichskanzler, bekundet, daß vor ihm Heinrich von Sp., Domherr zu Köln (Colonien.), den Propst von Neuhausen (Nuhusen.) außerhalb Worms (Wormacien.) und den Priester Wilhelm von Enkirch (Enkerich) zu seinen Prokuratoren und Spezialbevollmächtigten bestellt hat. Sie sollen Dekan und Kapitel des Stiftes St. Martin zu Worms die Urkunde vorlegen, in der Kaiser Heinrich den Heinrich von Sp. zum Propst des Stiftes präsentiert hat, den Sitz im Chor übernehmen, in Heinrichs Namen die Statuten des Stiftes beschwören, die Früchte, Renten und Einkünfte des Propstes empfangen, darüber quittieren und andere Notwendigkeiten regeln, auch wenn diese ein Spezialmandat erfordern. Heinrich hat versprochen, deren Handlungen zu ratifizieren. Auf Bitten Heinrichs siegelt der Aussteller.