Suchergebnisse
  • -7 von 19.062

Klage der Frau Johan Einhaus, geb. Anna Knepper ./. Henrich Cobbing. Der Beklagte ist Müller der Wassermühle in St. Jürgen. Die Klägerin hat ihm i.J. 1611 Gerste zum Mahlen gebracht. Das gelieferte Mehl soll schlecht gewesen sein. Sie hat daher 1611 oder 1612 den Beklagten auf Lieferung guten Mehls verklagt, ist aber abgewiesen, nachdem der Beklagte beschworen hat, dass die Gerste nass und schlecht gewesen sei. Sie strengt jetzt einen neuen Prozess auf Schadensersatz an, indem sie behauptet, der Beklagte habe damals einen Meineid geleistet. Die Klage wird wiederum abgewiesen.

Vollständigen Titel anzeigen
Stadtarchiv Münster
Objekt beim Datenpartner
Loading...