Urgicht
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7734
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 23 Hexenprozesse
(15)65 Oktober 15
Regest: Magdalena Krum von Bronnweiler hat nicht einmal, sondern oft bekannt und ist auf solchem Bekenntnis schliesslich verharrt:
1) Vor ungefähr 13 Jahr sei sie aus dem Besenreis (= vom Sammeln von Reisig für Besen) gekommen. Da begegnete vor Erpfingen ihr der Satan in schwarzer Verkleidung und sprach sie an, sie habe eine gar üble und hartselige (= mühselige) Zeit. Sie solle sich ihm ergeben. Er wolle sie nicht verlassen. Das habe sie getan und auf Gott und seine grundlose Barmherzigkeit verzichtet. Darauf habe sie den Satan mit sich heimgeführt und schändliche Unzucht mit ihm gepflegt. Sie habe ihn immer Kräutlein genannt.
2) Vor ungefähr 12 Jahren ging ihr Buhle mit ihr von Erpfingen auf das Howfeld (= Hochfeld?) hinter Salmendingen. Es seien noch andere mehr daselbst gewesen. Da gab ihr der Satan ein Häfelein mit grauem Wasser. Das habe sie auf sein Geheiss umgeschüttet und damit einen Hagel über Melchingen und Salmendingen gemacht, der aber keinen sonderlichen Schaden machte.
3) Wenn sie irgendwohin fahren wollte, habe ihr jedesmal ihr Buhle eine Geiß gebracht. Dann sei sie mit ihm auf eine Weite (= freies Feld) oder Einöde gefahren, haben daselbst mit andern Gespielen (= Kameraden) gegessen, getrunken und ihr heilloses, unmenschliches Leben getrieben. Sie haben gut gelebt, aber weder Salz noch Brot dabei gehabt.
4) Vor einem Jahr habe sie einem Kalb des Othmar Nädellin zu Bronnweiler auf Geheiss des Satans auf den Rücken gegriffen, es gelähmt und schliesslich getötet.
5) Vor ungefähr 4 Jahren, als der Emer (= Sommerdinkel) und Haber hier zu Reutlingen erschlagen (= verhagelt) wurde, kam ihr Buhle zu ihr bei den 6 Eichen, führte sie auf einer Geiß abermals auf das Howfeld (= Hochfeld?). Daselbst haben sie gegessen, getrunken und Unzucht getrieben, Es seien noch viel andere dagewesen, welche sie nicht kenne.
6) Der Satan sei zu ihr nachts vor Mitternacht in ihre Behausung gekommen und habe sie auf einer Geiß auf die Scheibe und Achalm geführt. Da habe sie im vergangenen Frühling den Schnee und Reif helfen machen.
7) Sie habe die Hausfrau des Ludwig Wolfflin, des Vogts zu Gomaringen, im Metmanns-Bad zu Reutlingen auf Geheiss des Satans auf dem Rücken gekratzt. Wie er angezeigt, werde der Frau daraus eine Krankheit erfolgen.
8) Sie sei in diesem laufenden Jahr in die Behausung des Othmar Nädellin zu Bronnweiler gekommen. Sie wollte Feuer holen. Da stand ihr Buhle bei der Tür und sagte zu ihr, sie solle des Nädellins Kind anregen. Als sie hinaufkam, lag das Kind auf dem Rücken und war krank. Sie regte es an. Es sei bald darnach gestorben.
9) Ungefähr 14 Tage, ehe sie gefangen (= verhaftet) wurde, wollten 3 Knaben zu Bronnweiler in die Kirche gehen. Da kam der Teufel, ihr Buhle, zu ihr und sagte, sie solle ihren Stecken nehmen und den unter die Buben werfen. Welchen sie treffe, der werde erlahmen (= lahm werden). Das habe sie getan und damit des Wollenweberleins von Gomaringen Knaben getroffen, dass er lahm wurde und starb.
Der Rat hat darauf zu verdienter Straf und jedermann zu einem schrecklichen, abscheulichen (= abschreckenden) Exempel mit Urteil zu Recht erkannt, dass Magdalena Krum dem Nachrichter übergeben, von ihm gebunden, hinaus zu dem Hochgericht geführt, mit dem Feuer vom Leben zum Tod gerichtet und ihr Leib zu Pulver und Asche verbrannt werden soll nach kaiserlichem und des heiligen Reichs Recht.
Am 17. Oktober (15)65 vollstreckt.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Am 29. November ist Barbara Braun, Hausfrau des Jacob Ydellin als Hexe verbrannt worden.
1) Vor ungefähr 13 Jahr sei sie aus dem Besenreis (= vom Sammeln von Reisig für Besen) gekommen. Da begegnete vor Erpfingen ihr der Satan in schwarzer Verkleidung und sprach sie an, sie habe eine gar üble und hartselige (= mühselige) Zeit. Sie solle sich ihm ergeben. Er wolle sie nicht verlassen. Das habe sie getan und auf Gott und seine grundlose Barmherzigkeit verzichtet. Darauf habe sie den Satan mit sich heimgeführt und schändliche Unzucht mit ihm gepflegt. Sie habe ihn immer Kräutlein genannt.
2) Vor ungefähr 12 Jahren ging ihr Buhle mit ihr von Erpfingen auf das Howfeld (= Hochfeld?) hinter Salmendingen. Es seien noch andere mehr daselbst gewesen. Da gab ihr der Satan ein Häfelein mit grauem Wasser. Das habe sie auf sein Geheiss umgeschüttet und damit einen Hagel über Melchingen und Salmendingen gemacht, der aber keinen sonderlichen Schaden machte.
3) Wenn sie irgendwohin fahren wollte, habe ihr jedesmal ihr Buhle eine Geiß gebracht. Dann sei sie mit ihm auf eine Weite (= freies Feld) oder Einöde gefahren, haben daselbst mit andern Gespielen (= Kameraden) gegessen, getrunken und ihr heilloses, unmenschliches Leben getrieben. Sie haben gut gelebt, aber weder Salz noch Brot dabei gehabt.
4) Vor einem Jahr habe sie einem Kalb des Othmar Nädellin zu Bronnweiler auf Geheiss des Satans auf den Rücken gegriffen, es gelähmt und schliesslich getötet.
5) Vor ungefähr 4 Jahren, als der Emer (= Sommerdinkel) und Haber hier zu Reutlingen erschlagen (= verhagelt) wurde, kam ihr Buhle zu ihr bei den 6 Eichen, führte sie auf einer Geiß abermals auf das Howfeld (= Hochfeld?). Daselbst haben sie gegessen, getrunken und Unzucht getrieben, Es seien noch viel andere dagewesen, welche sie nicht kenne.
6) Der Satan sei zu ihr nachts vor Mitternacht in ihre Behausung gekommen und habe sie auf einer Geiß auf die Scheibe und Achalm geführt. Da habe sie im vergangenen Frühling den Schnee und Reif helfen machen.
7) Sie habe die Hausfrau des Ludwig Wolfflin, des Vogts zu Gomaringen, im Metmanns-Bad zu Reutlingen auf Geheiss des Satans auf dem Rücken gekratzt. Wie er angezeigt, werde der Frau daraus eine Krankheit erfolgen.
8) Sie sei in diesem laufenden Jahr in die Behausung des Othmar Nädellin zu Bronnweiler gekommen. Sie wollte Feuer holen. Da stand ihr Buhle bei der Tür und sagte zu ihr, sie solle des Nädellins Kind anregen. Als sie hinaufkam, lag das Kind auf dem Rücken und war krank. Sie regte es an. Es sei bald darnach gestorben.
9) Ungefähr 14 Tage, ehe sie gefangen (= verhaftet) wurde, wollten 3 Knaben zu Bronnweiler in die Kirche gehen. Da kam der Teufel, ihr Buhle, zu ihr und sagte, sie solle ihren Stecken nehmen und den unter die Buben werfen. Welchen sie treffe, der werde erlahmen (= lahm werden). Das habe sie getan und damit des Wollenweberleins von Gomaringen Knaben getroffen, dass er lahm wurde und starb.
Der Rat hat darauf zu verdienter Straf und jedermann zu einem schrecklichen, abscheulichen (= abschreckenden) Exempel mit Urteil zu Recht erkannt, dass Magdalena Krum dem Nachrichter übergeben, von ihm gebunden, hinaus zu dem Hochgericht geführt, mit dem Feuer vom Leben zum Tod gerichtet und ihr Leib zu Pulver und Asche verbrannt werden soll nach kaiserlichem und des heiligen Reichs Recht.
Am 17. Oktober (15)65 vollstreckt.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Am 29. November ist Barbara Braun, Hausfrau des Jacob Ydellin als Hexe verbrannt worden.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ