Margretha Lohr ("Lorin"), Witwe des Ulrich Jäckler von Ulertschwiler (=Uhetsweiler), bekennt, daß sie mit Zustimmung ihrer Vögte, des bescheidenen Jörg Morhuser zum Bruderhof, Amtmann des Klosters Weingarten, und ihres Vetters Konrad Lohr zu Ulertschwiler, von Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, auf Lebenszeit das Gütlein in Ulertschwiler zu Lehen empfangen hat, das vorher ihr verstorbener Ehemann innehatte. Die Verleihung erstreckt sich auch auf ihren Sohn Ulrich Jäckler, dessen künftige Ehefrau, wenn diese Leibeigene des Klosters ist, und das jüngste gemeinsame Kind. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts entfremden. Jährlich an St. Martin reichen sie als Zins und Hubgeld 2 lb 4 ß d sowie 1 Scheffel Hafer Ravensburger Münze bzw. Maßes, ferner zu den üblichen Zeiten 4 Hühner, 1 Fasnachthenne und 100 Eier. Bei Verletzung der Leihebedingungen oder Tod der Beliehenen fällt der Besitz dem Abt heim, ebenso bei Eingehen einer Ungenossamenehe oder wenn die Beliehenen mit Leib und Gut flüchtig werden. Beim Abzug müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht.