Bischof Arnold von Lübeck transsumiert eine Bulle Pius II. von 1462
Juni 12 aus Viterbo, aufgrund welcher er den Rektor der Pfarrkirche zu
Rodenborg Rotgerus de Novimagio und dessen Kapellane Jacobus Witte und Hinricus
Botelman von den Strafen absolviert, die Sifridus de Hoym im Zusammenhang mit
den - trotz eingebrachter Appellation - gegen Bischof Johan von Verden und die
Stadt Lüneburg ergangenen Urteilen gegen sie verhängte.