Graf Huoc von Montfort (Muntfort), genannt von der Schaere, gibt dem Kloster zu Habsthal (Habestal) die Eigenschaft an dem Gut zu Repperweiler (Repergewiler) (1), genannt des von Obernhain Gut, mit allen Rechten, wie ein freier Mann sein freies Eigen gibt, zu einem Seelgerät. Die Frauen des Klosters Habsthal haben gelobt, des Ausstellers immer zu gedenken und das erhaltene Gut nicht zu verkaufen (1) Repperweiler, Gemeinde Ursendorf, Kreis Saulgau

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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