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Bischof Johann von Münster, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, gibt seine Zustimmung dazu, daß Gertrud zur Wieck (Wijck), Witwe von Conrad von der Wieck, und beider Kinder Heidenrich, Conrad und Engelbert ihr Erbe und Haus samt Zubehör in der Stadt Beckum (Bechern), Lehngut des Stifts, an die geistlichen Schwestern ebendort verkauft haben laut der darüber ausgestellten Urkunde, an der gegenwärtiger Transfixbrief befestigt ist. Die von der Wieck sollen zukünftig einen Mann stellen, der Erbe und Haus vom Bischof zu Lehen empfängt. Tun sie das irgendwann nicht, sollen sie 5 münsterische Mark Strafe entrichten und dem Bischof ein anderes freies Gut zum Lehngut machen. Siegelankündigung des Bischofs. Zeugen: seine Lehnsmannen Bertold Bischoping (Bisschopyngk) und Alard Droste (Droiste). up den dagh Luce evangeliste

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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