Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Markus Gruckstein zu Mainz in seinen Schirm. Er versichert, Markus zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Gerichten genügt. Für den Schirm soll Markus jährlich zu St. Michaelstag 1 Gulden an die fürstliche Kanzlei zu Heidelberg reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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