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Gerhard Sporen, Richter zu Bochum, bekundet. einen Vergleich zwischen Engelbert Vickevals. und seiner Schwester betreffend die Güter Schulte. Heinrichshove bei Wattenscheidt und Kl. Spilburgshovem, wonach das Recht der Wieder-. löse, welches Engelbert an Rütger Horstken. und Johann Nelman verkauft, ohne das Kaufgeld. zu erhalten, nichtig sein solle, Engelbert. jedoch die Güter erst nach Verlauf von. 70 Jahren wieder einlösen dürfe. Zeugen: die benannten Gerichtsleute. Datum:

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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