Bürgermeister und Gemeinderat beurkunden und bekennen im Namen der Pflichtigen der Gemarkung die Ablösung der ehemals der Familie Gremp zu Freudenstein zustehenden Grundgefälle in Höhe von 6 Gulden und 8 Kreuzern (Mit Verzichterklärung und anderen behördlichen Erklärungen)

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Kreisarchiv Gießen