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Der Handelsmann Johann v. Dürckheim zu Straßburg bekennt, dass er von Herzog Johann Friedrich von Württemberg die Erlaubnis zum Bau einer neuen Papiermühle zu Lautenbach (Lautterbach) erhalten hat. Er verpflichtet sich, jährlich der Vogtei Oppenau Zinsen zu entrichten, die dortigen Beamten mit Papier zu beliefern, in dieser Mühle wohnende Personen in Pflicht und Huldigung zu nehmen und zu lassen und die Mühle unerlaubt weder zu versetzen noch zu verkaufen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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