Dietrich, Graf zu Manderscheid, Blankenheim und Virneburg, Herr zu Schleiden, Daun, Kerpen, Kronenburg, Neuerburg und Saffenburg, quittiert Herzog Karl von Lothringen bzw. dessen Rentmeister zu Sierck, Georg du Boys , eine Zahlung von 60 Goldgulden jährlich am Mittsommertag (Juni 24) fällig, die ihm gemäß Vertrag zwischen dem Ahnherrn des Herzogs und dem Vorfahren des Ausstellers zustehen und die er für das Jahr 1563 erhalten hat. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., ab - Rv.