Frankfurter Schluss vom 30. Juli 1489: Vidimus von Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen über den von König Maximilian I. zu Frankfurt ergangenen Spruch zwischen den Grafen Eberhard dem Älteren und Eberhard dem Jüngern Anfang: "Wir BurgerMeister vnnd Rathe zu Eßlingen Thun kundt..." und weiter: "Wir Maximilian, Von Gottes Gnaden, Römischer König..." Schluss: "...der geben ist zu Franckfurt am dreysigsten Tag des Monats Julii, nach Christi Geburt, Vierzehen Hundert, und im neun und achzigsten" und weiter: "...Wann Wir nun diesen obgemelten Briaur p. zu Eßlingen am Zinßtag nach Unserer lieben Frauen Tag Assumtionis, nach Christi Gepurt, als man zalt Vierzehen Hundert, achtzig und Neün Jahre."
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Frankfurter Schluss vom 30. Juli 1489: Vidimus von Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen über den von König Maximilian I. zu Frankfurt ergangenen Spruch zwischen den Grafen Eberhard dem Älteren und Eberhard dem Jüngern Anfang: "Wir BurgerMeister vnnd Rathe zu Eßlingen Thun kundt..." und weiter: "Wir Maximilian, Von Gottes Gnaden, Römischer König..." Schluss: "...der geben ist zu Franckfurt am dreysigsten Tag des Monats Julii, nach Christi Geburt, Vierzehen Hundert, und im neun und achzigsten" und weiter: "...Wann Wir nun diesen obgemelten Briaur p. zu Eßlingen am Zinßtag nach Unserer lieben Frauen Tag Assumtionis, nach Christi Gepurt, als man zalt Vierzehen Hundert, achtzig und Neün Jahre."
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, {L 1 U 2 = A 602 Nr. 353}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, L 1 Hauptdokumente
Hauptdokumente >> Urkunden
1489 Juli 30 (Zinßtag nach unserer lieben Frauen Tag Assumtionis)
Urkunden
Ausstellungsort: Esslingen
Siegler: Stadt Esslingen
Überlieferungsart: Vidimus
Siegelbeschreibung: 1 Siegel aus gelbem Wachs in Holzkapsel
Besonderheiten: Libell
Siegler: Stadt Esslingen
Überlieferungsart: Vidimus
Siegelbeschreibung: 1 Siegel aus gelbem Wachs in Holzkapsel
Besonderheiten: Libell
Esslingen am Neckar ES
Frankfurt am Main F
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ