Gründliche Fürstell-und Erweisung Daß die Succession in- und an dem Fürstenthum Nieder-Sachsen / insgemein Lauenburg genannt / auf den sich begebenden Abgang des Herrn Hertzogen zu Sachsen / Engern (Rinteln) und Westphalen Fürstlichen Leibes-Lehens Erben / dem HochFürstl. Hause Anhalt allein von Rechtswegen gebühre u. Auff Hochgedachten Fürstlichen Hauses Anhalt gnädigsten Befehl hiebevorn gedruckt im Jahr 1671. zu Zerbst / Und nun wieder auffs neue auffgeleget Im Jahr 1689.