Die Behandlung der Lehen
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 37 I Bü 82
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 37 I Krondomänen
Krondomänen >> 1. GENERALIA >> 1.27 Lehen
1808-1816
Enthält u.a.: 1. Behandlung der Allodifikationen von erblehenbaren Bauerngütern, 1813; 2. Sicherstellung oder Entschädigung des Oberlehensherrn bei Lehensallodifikationen, 1812-1813; 3. Fall-Lehen-Allodifikationsberechnungen, 1815; 4. Allodifikation der von Stiftungen abhängenden Fallehen, 1805-1815; 5. Behandlung der Lehenallodifikationen von Waldungen mit Holzgerechtigkeiten, 1813; 6. Besteuerung allodifizierter Fallehengüter, 1814-1816; 7. Besteuerung der bisher steuerfreien Erblehenhöfe, 1811; 8. Diät- und Reisekostenanrechnung der Kameralbeamten bei Güterbeschreibungen und Taxation an Ort und Stelle, 1815; 9. Behandlung der Fall- und Drittelgerechtigkeit der Erblehen im vormaligen Oberamt Hornberg, 1816; 10. Das Fall-Lehenwesen in Oberschwaben und die Kultivierung des sog. großen Rieds bei Wurzach, 1812; 11. Rechtliche Klärung der Frage, ob ein auf Lebenszeit verliehenes Gut die Eigenschaft eines Pachtguts oder Fallehens habe, 1813; 12. Gradations-Stempel auf dem zweiten Exemplar der Lehensallodifikations-Kontrakte, 1814; 13. Heimfallrecht bei herrschaftlichen Lehen, 1813; 14. Behandlung der zu katholischen Kirchenstellen gehörigen Lehen, 1815; 15. Behandlung der mit den katholischen Mesner- und Schuldiensten verbundenen Lehengüter, 1816; 16. Konsensgelder von Fallehen, die an Fremde verkauft werden, 1814; 17. Laudemialgebühren von veräußerten Gütern, 1813; 18. Grundsätze über Qualitätsveränderungen bei Bauernlehen, 1811-1815; 19. Taxation fallehenbarer Güter, 1811-1814; 20. Entwurf eines Gült-Trägereizettels (gedruckt und handgeschrieben), 1812; 21. Verkauf der von mediatisierten Fürsten und Grafen erblehenbaren Hofgüter, 1812; 22. Anordnung der Provinzial-Justiz-Kollegien über Verkauf herrschaftlicher Fallehen, 1815; 23. Grundsätze bei neuen Fallehen-Verleihungen, 1815; 24. Vermögensteilungen von verstorbenen Schupflehenbesitzern, 1815; 25. Anrechnung des Schupf- und Fallehens zum Aktiv-Vermögen, 1812; 26. Fallehen-Allodifikationen, Veräußerungen bei Gant- oder Schuldenverweisungsverfahren; Handel der Juden mit leibfälligen Bauerngütern, 1807-1811; 27. Vorschrift über die Erteilung des Konsenses zur Trennung, Veräußerung und Verpfändung der Erblehen, 1808-1811
1 Fasz.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:44 MEZ