Abt Nikolaus von Kloster Schussenried wendet sich an Abt Benedikt von Rot um Rat in einer Streitsache mit dem Konstanzer Offizialat, durch die die Exemtion des Klosters bedroht ist: der Dekan Mayer aus Laupheim als Bischöflicher Kommissar hat den Kammerdiener des Abt Nikolaus in unmittelbarer Zitation vor sich berufen, was der Abt als Verstoß gegen die Exemtion seines Klosters verweigerte. Ein Gutachten der Nuntiatur in Luzern bestätigt die Ansicht des Abtes, und der Dekan ändert darauf seinen Ton, indem er den Abt ersucht, den Kammerdiener Anton Forstenhäusler als Zeugen zu schicken. Schreiben Abt Nikolaus an Abt Benedikt, 25. Aug. 1759 mit 4 Beilagen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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