Abrede und Abschied zwischen dem Amtmann zu Weinsberg und Hans von Zillenhart (Zulnharten). Es folgen Bestimmungen u. a. zum Verkauf des Hauses mit Gärtlein, wofür Kurfürst Philipp von der Pfalz und dessen Amtleute Bede, Dienst und andere fordern, zu einer Rachtung vor Graf Ludwig I. von Löwenstein mit einem Zusatz, zu einer weiteren Rachtung wegen der Zuständigkeit der Eigenleute vor Graf Ludwig mit je einem Zusatz von Kurfürst Philipp und dem Bischof von Würzburg, zu in Verbot gelegten Gefällen, zu den Eigenleuten Peter und Konrad Günther von Ehrenberg (Gunther von Ernberg), Brüder, Konrad Eßlinger von Westerbach, Heinz Öting zu Olnhausen sowie dem Müller zu Jagsthausen (Husen) genannt Hans Eßlinger, die dem Hans von Zillenhart folgen sollen, zum Umfang und Wesen der Gelübde der Einwohner von Widdern gegenüber Kurfürst Philipp, wobei sie von diesem nicht zu Diensten herangezogen werden sollen, zu Hans von Zillenharts Dienstforderungen an die von Unterkessach nebst Freveln und Diensten, wobei dieser den Abtrag fallenlassen soll, sowie zur zukünftigen Aufsicht des Amtmanns über die Dienste nach altem Herkommen. Darunter Notiz, dass Hans von Zillenhart den gütlichen Schied angenommen, jedoch ein gesondertes Schriftstück insbesondere der Gelübde wegen gefordert hat, was ihm zugesagt worden ist.