Jörg Schwartz aus Gärtringen, einige Tage zu Herrenberg gefangenges., weil er sein hochschwangeres Eheweib mit einem Brotmesser gestochen hatte, jedoch auf seine und seines Weibes Bitte unter der Bedingung freigel., sich entweder einem Verfahren zu unterziehen oder in Zukunft alle offenen und heimlichen Zechen zu meiden und ohne besondere Erlaubnis keine andere Wehr zu tragen als ein kurzes abgebrochenes Brotmesser, wählt das letztere, legt darauf einen Eid ab, verspricht eidlich, sich fürderhin gegenüber seiner ehelichen Hausfrau wohlanständig zu verhalten, und schwört U.