Suchergebnisse
  • -41 von 531

Äbtissin Susanna von Freyberg und der Kv. zu H. bekunden, daß der ehrbare Hans Jakob und dessen Schwester, Elisabeth, Eigenleute des Gotteshauses H., der Küsterin Engelburga Grätterin 11 lb h geben, die diese in der Mühle zu Maselheim für einen jährlichen an St. Jakob zu reichenden Zins von 12 ß h anlegt. Von diesem Zins soll ein ewiges Licht in der Bruderkirche vor dem Heiligen Kreuz unterhalten werden. Die Mühle zinst dem Kl. jährlich 8 lb.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...