Äbtissin Susanna von Freyberg und der Kv. zu H. bekunden, daß der ehrbare Hans Jakob und dessen Schwester, Elisabeth, Eigenleute des Gotteshauses H., der Küsterin Engelburga Grätterin 11 lb h geben, die diese in der Mühle zu Maselheim für einen jährlichen an St. Jakob zu reichenden Zins von 12 ß h anlegt. Von diesem Zins soll ein ewiges Licht in der Bruderkirche vor dem Heiligen Kreuz unterhalten werden. Die Mühle zinst dem Kl. jährlich 8 lb.