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Markgraf Jakob von Baden erklärt, dass das Flößen auf der nun floßbaren Alb dem Kloster Frauenalb am Eigentum seines Fischwassers und seiner Wälder keinen Schaden bringen und dass es dem Kloster freistehen soll, denjenigen, die in seinen Wäldern widerrechtlich Holz schlagen, nachzufahren und ihnen das Holz abzunehmen, wo immer es sei, sowie dass das Kloster unberechtigtes Fischen in seinen Gewässern unterbinden und sein eigenes Holz zollfrei auf der Alb verflößen darf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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