Die Schwestern und Ulmer Bürgerinnen Katharina und Anna Lebzelter bekennen, dass sie von ihrer Schwester, der Ulmer Bürgerin und Witwe des Leonhard Deckinger Maria geborene Lebzelter, deren Drittel an einem Haus und der zugehörigen Hofstatt in Ulm zwischen den Häusern der Margarete Ken und des Zirkelschmieds Johann Hensel um 34 Gulden und 12 Batzen erworben haben. Sie verpflichten sich nun mit Zustimmung ihrer Pfleger Georg Harder und Georg Frecht für den Fall, dass sie beide ledig bleiben werden und eine von ihnen beiden stirbt, dass dann die Hälfte des Hauses und der Hofstatt für 52 Gulden an Maria Lebzelter oder ihre Erben fallen soll. Werden in der Zwischenzeit größere Baumaßnahmen an Haus und Hofstatt durchgeführt, dann sollen Maria Lebzelter oder ihre Erben nach dem Anfall zusätzlich die Hälfte der dafür aufgewendeten Kosten übernehmen. Sterben beide Schwestern unverheiratet, dann fallen Haus und Hofstatt an Maria Lebzelter oder ihre Erben. Sofern sich eine der beiden Schwestern verheiratet, kann sie frei über ihren Halbteil an Haus und Hofstatt verfügen. Maria Lebzelter und ihren Erben bleiben dann nur noch die Ansprüche auf den Halbteil der ledig gebliebenen Schwester. Wenn aber beide Schwestern heiraten, dann können Maria Lebzelter oder ihre Erben keinerlei Ansprüche auf Haus und Hofstatt mehr geltend machen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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