Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt seinen Zollschreibern, -besehern und -knechten zu Mannheim, Oppenheim, Bacharach und Kaub, dass sie den Karthäusern zu Mainz solche Lebensmittel (kuchenspise), die sie zu ihrer Versorgung in ihrem Kloster zu Mainz benötigen und die sie für diesen Zweck an den Zöllen bei Bedarf mit besiegelten Briefen deklarieren sollen, zollfrei und ungehindert passieren lassen. Dieses Privileg soll bis auf Widerruf des Pfalzgrafen oder seiner Erben gelten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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