Johann G. zu Ortenburg, zugleich auch für seinen Bruder G. Vlrich zu Ortenburg aufgrund seiner Vollmacht vom 29. November 1556, verkauft an seinen Vetter Hr. Christoff Frhr. zu Wolkhenstain und Hr. zu Rodenekh, königlichen Rat, und dessen Erben ihren vierten Teil an dem Wolkhenstainerischen vierten Teil jener Einkünfte, die von dem verstorbenen Hr. Victor von Thun herrühren und ihnen über ihre verstorbene Mutter Fr. Regina Biannggo, geborene Freiin zu Wolkhenstain, neben anderen Miterben zugefallen sind, nämlich das Amt am Eisakh im Gericht Gufidaun und Vilanders, das Amt am Jonß, die Gülten zu Cartätsch, die Behausung Tunegkh, und den Anteil an den 1500 fl, die der Käufer von den gemeinsamen Tunnerischen Erben bisher lehensweise innegehabt hat, um 625 fl Tiroler Landeswährung; ausgenommen bleibt die Erbschaft nach dem verstorbenen Hr. Karl Fuchs.; S 1: Ausst., S 2: Hr. Joachim G. zu Ortenburg, sein Vetter.; SBZ: Hr. Symon Botsch zu Aw, Ritter, königlicher Rat, Verwalter der Landeshauptmannschaft an der Etsch, Hanns Mulpeter, Anwalt der Herrschaft Luencz, Jheronimus Mor.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv