Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Jakob Reichshofen (Richßhoven), Kanoniker zu St. Thomas zu Straßburg, in Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, ihn gleich seinen anderen geistlichen Räten und Dienern zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Jakob der Rechtsgang vor ihm, seinen Richtern und Räten, seinem Hofgericht oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Diener und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung von Schutz und Schirm, der 10 Jahre lang währen soll. Für diesen Zeitraum soll Jakob sein Rat und Diener sein, insbesondere bei Angelegenheiten in der Landvogtei im Elsass (uff unnser landvogty gescheffte) zu Rechtstagen aufwarten, wenn ein pfalzgräflicher Unterlandvogt oder Statthalter ihn dazu auffordert, und auch ansonsten treu raten und und ewige Verschwiegenheit wahren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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