Ulreich Ledrer, Bürger zu A{e}rding (1), bestätigt auch im Namen seiner Ehefrau, dass Dompropst Johann das Gut des Domkapitels genannt die Hu{e}eb zu Altena{e}rding (2) mit der Bedingung überlassen hat, dass sie innerhalb eines Jahres ein Haus auf dem Gut erzimmern und dort persönlich wohnen oder andernfalls die Hube bis zum nächsten in Erding angesetzten Stifttag einem Baumann verkaufen sollen. Halten sie die Vereinbarungen nicht ein, verlieren sie ihre Rechte an der Hube, die der Amtmann dann einziehen und neu verstiften soll. Die Strafe bei einer Zuwiderhandlung beträgt 20 Pfund Pfennige. Zeugen: Hanns Awfhaymer und Hanns Zyngiesser, Bürger zu Salzburg. Siegler: S: Eder, Kaspar, Bgr. Salzburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv