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Philipp Langenstein von Immenstaad, wohnhaft zu Kirchberg, bekennt, daß er von Wilhelm von Essendorf zu Horn zu Erblehen empfangen hat eine Wiese in der Stockwiese, ferner im Esch gegen Markdorf zwei Äcker am alten Weg, 1 Juchart Acker unter den Reitinen, 1/2 Juchart Acker, der auf den Schlappronnengraben stößt, ein Ländlein auf der Stockwiese hinauf, eines vor dem Bach, das an den Äckern des Sebastian Happenloch und Hans Keser liegt, 2 1/2 Juchart Acker im Seegadel, 3 Juchart Acker hinter der Burg, 2 Juchart ob dem Weiher. Bei Handänderungen im Todesfall müssen die Güter mit 3 ß h Ehrschatz bestanden werden. Jährlich zu Martini sind zu entrichten von der Wiese 7 ß d, von den Äckern am alten Weg 6 bzw. 3 Viertel Korn, von der Juchart unter den Reitinen 4 Viertel Korn, von der halben Juchart auf dem Schappronnengraben 2 Viertel Korn, vom Ländlein auf der Stockwiese 2 Viertel Korn, vom Ländlein vor dem Bach 2 Viertel Korn, von den 2 1/2 Juchart Acker im Segadel 10 Viertel Korn, von den 3 Juchart hinter der Burg 12 Viertel Korn, von den 2 Juchart ob dem Weiher 8 Viertel Korn, alles in Markdorfer Maß. Als Sicherheit verpfändet der Aussteller Haus und Hofstatt mit Baumgarten zwischen den Gütern des Wolfgang Kopp, Balthasar und Melchior Buwman. Es zinst jährlich samt einem dabei gelegenen Weingarten 4 Eimer Wein Bodenzins an den Frühmesser zu Immenstaad und einen Kaplan in Buchhorn. Des weiteren liegen darauf 4 Eimer Weinzins für einen Priester in Fischbach bei Horn, 2 1/2 fl rh für die Barfüßer von Konstanz, ablösbar mit 50 fl, 2 fl rh für das Seelhaus in Ravensburg, ablösbar mit 40 fl, 1 lb d für das Spital daselbst, ablösbar mit 20 lb.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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