Hans Watter zu Oberhöcking beurkundet, dass ihm Elisabeth, Äbtissin von Kloster St. Paul, ein Frostlehen zu Oberhöcking für sechs Jahre verliehen hat, jedoch unter der Bedingung, in den ersten drei Jahren ein Haus mit Zubehör zu zimmern. Tut er das in dieser Zeit nicht, wird er vom Lehen vertrieben. S: Christoph Leiblfinger zu Hauzenstein