Klage des Johan Langerman in Hamburg ./. den Ratsverwandten Johan Volbert. Die Parteien haben früher zusammen ein Handelsgeschäft in Laken und Wolle betrieben, sich dann getrennt und i.J. 1574 abgerechnet. Der Kläger behauptet, in der Abrechnung steckten große Fehler und verlangt eine neue Abrechnung. Hierzu wird der Beklagte verurteilt. Das Urteil vom 26.10. 1585 ist verfasst von Dr. Henrich Bulle (?) in Minden. Die alte Abrechnung liegt bei, auch ein Gutachten des Notars und Rechenmeisters Anton Jeger in Hamburg.