Appellationis Auseinandersetzung um Einziehung des Dorfes Pretzenitz
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(1) 0027
290/5
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.02. 1. Kläger B
(1632-1696) 03.05.1697-12.05.1698
Kläger: (2) Ernst Hinrich von Bohlen (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Kgl. Reduktionsanwalt (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Lic. Henning Christoph Gerdes (A), Dr. Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)
Fallbeschreibung: Das zum herzoglichen Domanium gehörende Dorf Pretzenitz auf Rügen ist von Herzog Bogislaw XIV. dem Landrentmeister auf Rügen, Jürgen von Platen, als Pfand für die Rückzahlung von 4.000 fl. überlassen worden. Dafür sollte Platen dem Landrat Eckart von Usedom 3.000 fl. Lohn bezahlen, die diesem noch zustehen. Da Platen dieses Geld nicht aufbringen kann, erlischt sein Recht an dem Dorf wieder, die Reduktionskommission zieht das Dorf daher von seinen Erben wieder ein. Der Kl. hat durch eine Erbschaft von seiner Mutter Rechte an dem Dorf erworben, die er wegen verpaßter Appellation vom Bescheid der Reduktionskommission zu verlieren droht. Da er vier Jahre lang in Holland als Kapitän im Regiment des Oberst Brahe gekämpft hat, bittet er, die Appellation dennoch zuzulassen und ihm zu seinem Recht an dem Dorf zu verhelfen. Das Tribunal fordert am 08.07. vom Kl. einen Eid, daß er alleiniger Erbe des Dorfes sei und durch seine Abwesenheit nicht früher vom dem Urteil erfahren habe. Am 17.08. erklärt Henning von Bohlen als Vater des Kl.s, sein Sohn weile in Kreisdiensten in Brabant und bittet, den Appellationseid vom Prokurator abstatten lassen zu dürfen. Das Tribunal gesteht dies am 27.08. zu. Am 18.10. bringt der Kl. die geforderten Beweise bei, am 19.10. lädt das Tribunal Dr. Gröning auf den 22.10. zur Eidesleistung vor. Am 23.10.1697 fordert das Tribunal die Akten der Vorinstanz an, am 24.101.1698 bitten die Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 28.01. auf den 22.02. ansetzt. Am 09.05.1698 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz, fordert die Reduktionskommission aber auf, dem Kl. die Meliorationskosten zu erstatten und verweist ihn mit seinen Forderungen, die ihm nicht aberkannt worden sind, "an orten und enden, wo er am füglichsten zur Satisfaction zu gelangen, vermeinet." Am 07.12.1703 bittet Dr. Gröning um Herausgabe des Vergleichs zwischen den Gebrüdern von Bohlen und erhält diesen am 08.12.1703
Instanzenzug: 1. Kgl. Reduktionskommission 1693 2. Kgl. Reduktionskommission 1693 3. Tribunal 1697-1698
Prozessbeilagen: (7) Urteile der Kgl. Reduktionskommission vom 24.05. und 15.11.1693; von Notar Ulrich Bezel aufgenommene Appellation vom 23.11.1693; Erlaß Bogislaw XIV. von Pommern vom 19.06.1632; Supplik Johannes Papkes an den Herzog von Pommern vom 15.03.1634; Verpfändung des Dorfes Pretzenitz an Jürgen von Platen (o.D.); Überschreibung von Einkünften und Gütern des Herzogs Bogislaw XIV. an Eckart von Usedom vom 09.09.1634; Bestätigung der Überschreibungen für Eckart von Usedom vom 19.12.1636; Aufstellung über Forderungen Eckart von Usedoms aus seinen Ämtern (10.436 fl.) und Vorschläge zu deren Abgeltung; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gröning vom 25.09.1697; Spezialvollmacht des Kl.s für Dr. Gröning vom 25.09.1697; Vergleich zwischen den Gebrüdern Adam Christoph und Ernst Hinrich von Bohlen über den Besitz an den Gütern Bohlendorf, Lase und Retz vom 27.05.1691; von Tribunalsbote Hans Andreas Harttig ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 18. und 22.12.1697; Akte des Pommerschen Hofgerichts in Sachen des Kgl. Reduktionsanwaltes vs. Henning Bohlen in pcto revocationis der Dörfer Bantzelvitz, Dambahn, Retz, Gagern, Pretzenitz und Lusemitz im Amte Bergen 30.12.1690-28.11.1696 (356 Blatt)
Beklagter: Kgl. Reduktionsanwalt (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Lic. Henning Christoph Gerdes (A), Dr. Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)
Fallbeschreibung: Das zum herzoglichen Domanium gehörende Dorf Pretzenitz auf Rügen ist von Herzog Bogislaw XIV. dem Landrentmeister auf Rügen, Jürgen von Platen, als Pfand für die Rückzahlung von 4.000 fl. überlassen worden. Dafür sollte Platen dem Landrat Eckart von Usedom 3.000 fl. Lohn bezahlen, die diesem noch zustehen. Da Platen dieses Geld nicht aufbringen kann, erlischt sein Recht an dem Dorf wieder, die Reduktionskommission zieht das Dorf daher von seinen Erben wieder ein. Der Kl. hat durch eine Erbschaft von seiner Mutter Rechte an dem Dorf erworben, die er wegen verpaßter Appellation vom Bescheid der Reduktionskommission zu verlieren droht. Da er vier Jahre lang in Holland als Kapitän im Regiment des Oberst Brahe gekämpft hat, bittet er, die Appellation dennoch zuzulassen und ihm zu seinem Recht an dem Dorf zu verhelfen. Das Tribunal fordert am 08.07. vom Kl. einen Eid, daß er alleiniger Erbe des Dorfes sei und durch seine Abwesenheit nicht früher vom dem Urteil erfahren habe. Am 17.08. erklärt Henning von Bohlen als Vater des Kl.s, sein Sohn weile in Kreisdiensten in Brabant und bittet, den Appellationseid vom Prokurator abstatten lassen zu dürfen. Das Tribunal gesteht dies am 27.08. zu. Am 18.10. bringt der Kl. die geforderten Beweise bei, am 19.10. lädt das Tribunal Dr. Gröning auf den 22.10. zur Eidesleistung vor. Am 23.10.1697 fordert das Tribunal die Akten der Vorinstanz an, am 24.101.1698 bitten die Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 28.01. auf den 22.02. ansetzt. Am 09.05.1698 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz, fordert die Reduktionskommission aber auf, dem Kl. die Meliorationskosten zu erstatten und verweist ihn mit seinen Forderungen, die ihm nicht aberkannt worden sind, "an orten und enden, wo er am füglichsten zur Satisfaction zu gelangen, vermeinet." Am 07.12.1703 bittet Dr. Gröning um Herausgabe des Vergleichs zwischen den Gebrüdern von Bohlen und erhält diesen am 08.12.1703
Instanzenzug: 1. Kgl. Reduktionskommission 1693 2. Kgl. Reduktionskommission 1693 3. Tribunal 1697-1698
Prozessbeilagen: (7) Urteile der Kgl. Reduktionskommission vom 24.05. und 15.11.1693; von Notar Ulrich Bezel aufgenommene Appellation vom 23.11.1693; Erlaß Bogislaw XIV. von Pommern vom 19.06.1632; Supplik Johannes Papkes an den Herzog von Pommern vom 15.03.1634; Verpfändung des Dorfes Pretzenitz an Jürgen von Platen (o.D.); Überschreibung von Einkünften und Gütern des Herzogs Bogislaw XIV. an Eckart von Usedom vom 09.09.1634; Bestätigung der Überschreibungen für Eckart von Usedom vom 19.12.1636; Aufstellung über Forderungen Eckart von Usedoms aus seinen Ämtern (10.436 fl.) und Vorschläge zu deren Abgeltung; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gröning vom 25.09.1697; Spezialvollmacht des Kl.s für Dr. Gröning vom 25.09.1697; Vergleich zwischen den Gebrüdern Adam Christoph und Ernst Hinrich von Bohlen über den Besitz an den Gütern Bohlendorf, Lase und Retz vom 27.05.1691; von Tribunalsbote Hans Andreas Harttig ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 18. und 22.12.1697; Akte des Pommerschen Hofgerichts in Sachen des Kgl. Reduktionsanwaltes vs. Henning Bohlen in pcto revocationis der Dörfer Bantzelvitz, Dambahn, Retz, Gagern, Pretzenitz und Lusemitz im Amte Bergen 30.12.1690-28.11.1696 (356 Blatt)
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.10.2025, 11:26 AM CET