Hans Sienner aus Derendingen, wegen Wilderei zu Tübingen gef., gemäß herzoglicher Verordnung dazu verurteilt, 20 lb h und seine Atzung zu bezahlen sowie ohne Erlaubnis keine Büchse mehr zu gebrauchen, schwört U. und gelobt eidlich, diese Auflagen zu erfüllen und künftig nicht mehr zu wildern.