Hans Sienner aus Derendingen, wegen Wilderei zu Tübingen gef., gemäß herzoglicher Verordnung dazu verurteilt, 20 lb h und seine Atzung zu bezahlen sowie ohne Erlaubnis keine Büchse mehr zu gebrauchen, schwört U. und gelobt eidlich, diese Auflagen zu erfüllen und künftig nicht mehr zu wildern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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