Search results
  • -10 of 301

Die Ritter Friedrich von Wangenheim (Wangeheim), Christian (Cerstan) von Witzleben (Wyczeleybin), Jan von Lengefeld (Langevelt), Reinhard Rost und Dietrich von Witzleben beurkunden die von ihnen vermittelte Einigung zwischen Hermann von Spangenberg, Abt zu Volkenroda, und dem dortigen Mönch Friedrich von Ebeleben (Ebeleyben). Letzterer verzichtet auf alle Zinse (gulde), die ihm vom Kloster zustanden. Der Abt setzt ihn dafür mit Wissen seines Konventes auf Lebenszeit als Hofmeister in Menteroda (Meynharterode) ein. Die diesbezüglichen Rechte und Pflichten Friedrichs von Ebeleben werden ausführlich erläutert. Es wird angegeben, dass die Urkunde in zwei Exemplaren ausgefertigt worden ist, wovon eines für den Abt und Konvent des Klosters, das andere für Friedrich von Ebeleben bestimmt ist. - Siegel der Aussteller angekündigt.

Show full title
Sächsisches Staatsarchiv
Data provider's object view
Loading...