Bürgermeister und Rat der Stadt Weikersheim, Kläger, contra die Gemeinden Elpersheim und Nassau, Beklagte, et vice versa, den von den beklagten Gemeinden denegierten jährlichen Dienst bei gemeiner Stadt Bauwesen, die hingegen von den Elpersheimern praetendierte Weide auf den breiten Wasen, nicht weniger die von den Elpersheimern gesuchte Restitution einiger Gemeingüter, die teils hiesige Bürger beim Tannenwäldlein besitzen sollen, und endlich die Elpersheimerseits führende Beschwerde wegen des Botengehens auf Herbsthausen.