Pfalzgraf Konrad der Scheerer von Tübingen erlaubt der Priesterschaft in Herrenberg, Kuppingen, Gärtringen und Hildrizhausen, über ihre Habe zu verfügen unter der Bedingung, daß sie bestimmte Beträge davon zu zwei Jahrzeiten in Herrenberg hinterlassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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