Georg Wilhelm regierender Fürst zu Schaumburg-Lippe..., ratifiziert den am 2. April 1816 zu Frankfurt a. M. zwischen der durch die Deutsche Bundesakte zur 16. Kuriatstimme vereinigten fürstlichen Häusern Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen, Liechtenstein, Reuß älterer und jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe und Waldeck geschlossenen Vertrag über die gemeinschaftliche Gesandtschaft und eine nachträgliche Übereinkunft vom 20. April. Der Inhalt der einzelnen Punkte des Vertrags und der Übereinkunft ist mitgeteilt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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